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Benefits

Auf einen blick

Der Finstein-Algorithmus ermittelt auf Mitarbeiter-Ebene welche Benefits am besten passen

Vollautomatisiert & individuell

Der Finstein-Algorithmus ermittelt auf Mitarbeiter-Ebene welche Benefits am besten passen

Die Mitarbeiter haben die freie Wahl, welche Benefits sie nutzen möchten

Wahlfreiheit & Flexibilität

Die Mitarbeiter haben die freie Wahl, welche Benefits sie nutzen möchten

Bereits bestehende Bausteine werden aufwandsfrei übernommen und können einfach weiter genutzt werden

Automatische Integration

Bereits bestehende Bausteine werden aufwandsfrei übernommen und können einfach weiter genutzt werden

Die Finstein-App erinnert an jeden notwendigen Schritt und bietet stete Übersicht über die bereits generierten Vorteile

App-Intelligenz

Die Finstein-App erinnert an jeden notwendigen Schritt und bietet stete Übersicht über die bereits generierten Vorteile

Mit Finstein wartet eine riesige Vielfalt an möglichen Benefits auf Ihre Mitarbeiter:

Kindergarten-Baustein

(Kindergarten)

Rechtliche Grundlage: § 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 LStR

Erleichtern Sie Ihren Mitarbeitern die Balance zwischen Familie und Beruf. Mit dem Kindergarten-Baustein unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei den Kosten für die Kindergartenbetreuung.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

unbegrenzt

frei

sozialversicherungs­frei

Ja

Arbeitsweg-Baustein

(Entfernungspauschale)

Rechtliche Grundlage: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 b) EStG; R 40.2 Abs. 6 LStR

Der Arbeitsweg-Baustein ermöglicht Ihren Mitarbeitern Nettovorteile in Bezug auf den Arbeitsweg. Hierzu zählen alle Entfernungen, die auf dem Weg zur Arbeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt werden. Besondern für Pendler kann dieser Baustein sehr reizvoll sein.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

von KM 1-20: 0,30 € ab KM 21: 0,38 € pro Kilometer max. 4.500 € pro Jahr

15%

sozialversicherungs­frei

Ja

Internet-Baustein

(Kosten Internet)

Rechtliche Grundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG

Mit dem Internet-Baustein übernehmen Sie die privaten Internet-Kosten Ihrer Mitarbeiter und können so die Homeoffice Tätigkeit unterstützen.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

50,00 € pro Monat 600,00 € pro Jahr

pauschal 25%

sozialversicherungs­frei

Ja

Jobticket-Baustein

(Jobticket)

Rechtliche Grundlage: § 3 Nr. 15 EStG

Mit dem Jobticket-Baustein können Sie Ihre Mitarbeiter bei den Fahrtkosten durch öffentliche Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsplatz finanziell unterstützen. Das Auto wird stehen gelassen, und die Umwelt atmet auf.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

unbegrenzt

frei

sozialversicherungs­frei

Ja

Handytarif-Baustein

(Handyvertragskosten)

Rechtliche Grundlage: § 3 Nr. 45 EStG

Das Handy ist heutzutage ein wesentlicher Bestandteil für die private als auch berufliche Kommunikation. Übernehmen Sie mit dem Handytarif-Baustein die privaten Handyverbindungskosten Ihrer Mitarbeiter.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

20 % der Rechnung, max. 20 €

frei

In Zusätzlichkeit sozialversicherungs­frei

Nein

Urlaubs-Baustein

(Erholungsbeihilfe)

Rechtliche Grundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG; R 40.2 Abs. 1 Nr. 3 LStR

Für eine ausgeglichene Work-Life-Balance, darf ein erholsamer Urlaub nicht fehlen! Mit dem Urlaubs-Baustein profitieren Ihre Mitarbeiter von Ihrer finanziellen Unterstützung bei Ausgaben für Erholungsmaßnahmen (Urlaub, Städtereisen, Wellnessbehandlungen, Fahrt- und Flugkosten)

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

156,00 € pro Jahr + 104,00 € für Lebenspartner:in + 52,00 € pro Kind

pauschal 25%

sozialversicherungs­frei

Nein

Essens-Baustein

(Restaurantgutscheine)

Rechtliche Grundlage: § 8 Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG; R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR; BMF-Schreiben v. 18.01.2019, BStBl 2019 I S. 66

Sorgen Sie für das leibliche Wohl Ihrer Mitarbeiter! Mit dem Essens-Baustein können die Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter, während der Arbeitszeit oder unmittelbar danach bezuschusst werden.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

7,50 € pro Tag (Sachbezugswert 4,40 € zzgl. 3,10 €)

4,40 € pauschal 25% versteuert + 3,10 € steuerfrei

sozialversicherungs­frei

Nein

Renten-Baustein

Rechtliche Grundlage: § 3 Nr. 63 EStG

Der Renten-Baustein ist eine attraktive Möglichkeit für’s Alter vorzusorgen. Pro 1 € den Ihre Mitarbeiter vom Netto aufwenden, fließt mehr als das Doppelte in die Verbesserung der Rente.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

3.624,00 € pro Jahr

frei

sozialversicherungs­frei

Nein

Geburtstags-Baustein

(Aufmerksamkeiten)

Rechtliche Grundlage: R 19.6 Abs. 1 LStR

Wertvolle Mitarbeiter sind ein Schatz! Nutzen Sie den Geburtstags-Baustein und bereiten Sie Ihren Mitarbeitern mit einem Gutschein im Wert von bis zu 60 € zum Geburtstag eine Freude.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

60,00 € pro Anlass

frei

sozialversicherungs­frei

Ja

Gutschein-Baustein

(Gutscheine bis zu 50,- €)

Rechtliche Grundlage: § 8 Abs. 2 EStG

Der Gutschein-Baustein ist einer der beliebtesten Benefits. Egal ob ein neuer Fernseher oder für den nächsten Drogerie-Einkauf. Ihre Mitarbeiter können jeden Monat flexibel wählen, von welcher unserer zahlreichen Partner-Firmen (Saturn, IKEA, H&M, etc.) sie einen Gutschein erhalten möchten.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

50,00 € pro Monat

frei

sozialversicherungs­frei

Ja

Mitarbeiterrabatt-Baustein

(Mitarbeitereinkaufsrabatt)

Rechtliche Grundlage: § 8 Abs. 3 EStG

Haben Sie in Ihrem Unternehmen selber Waren oder Dienstleistungen, die Sie zum Verkauf anbieten? Dann bieten Sie diese doch Ihren Mitarbeitern, mit dem Mitarbeiterrabatt-Baustein vergünstigt an.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

bis zu 1.080 € pro Jahr

frei

sozialversicherungs­frei

Nein

Handy-Baustein

(Handyüberlassung)

Rechtliche Grundlage: § 3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR

Ein schönes Smartphone macht Freude. Der Handy-Baustein ermöglicht Ihren Mitarbeitern, die Nutzung von Smartphones zu circa 40% der marktüblichen Kosten.

max. Betrag

Lohnsteuer

Sozialversicherung

Zusätzlichkeits-erfordernis

unbegrenzt

frei

sozialversicherungs­frei

Nein